Nach dem Waffenrecht ist das Sportschießen in unserem Verein grundsätzlich ab 12 Jahren möglich.
Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.
Für Kinder unter 12 Jahren steht ein Lasergewehr zur Verfügung.