Jugend

Nach dem Waffenrecht ist das Sportschießen in unserem Verein grundsätzlich ab 12 Jahren möglich.

Voraussetzung ist, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind.

Für Kinder unter 12 Jahren steht ein Lasergewehr zur Verfügung.